Studentenrechte

Aufnahme an Fachhochschulen - Einklagen und ErtauschenUm einen eigentlich abelehnten Studienplatz zu erhalten, bieten sich zwei Möglichkeiten. Wenn Sie wegen fehlender Kapazität abgelehnt wurden, ist Ihnen die rechtliche Grundlage gegeben, sich einzuklagen. Die Kosten dafür müssen Sie allerdings zumeist selbst tragen.Wenn Sie an mit einem anderen Studenten tauschen wollen, hat die Fachhochschule das Recht abzulehnen, wenn schutzwürdige Belange der Universität gefährdet werden. Studentenrechte bezüglich der PrüfungenIst eine Klausur verloren gegangen haben Studenten das Recht, sich eine Quittung über die Abgabe von der Universität geben zu lassen. Dies dient zur Nachprüfung, ob die Klausur ordnungsgemäß verwahrt und behandelt wurde, letztendlich also, wessen Verschulden das Verschwinden der Klausur ist. Liegt dieses bei der Universität, haben Sie ein Recht, die Klausur zu wiederholen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass ein Prüfer voreingenommen (befangen) ist, haben Sie ein Recht auf einen anderen Prüfer. Dafür muss schon vorher bewiesen werden, dass der Prüfer parteiisch ist, beispielsweise durch den Nachweis hämischer Bemerkungen, unangebrachter Fragen oder sexueller Anspielungen.Des Weiteren haben Studenten Rechte, die es erlauben, bei Krankheit Klausuren zu verschieben. Dazu muss die Krankheit mit einem ärztlichen oder amtsärztlichen Attest belegt und genau beschrieben werden. Nachträglich schlechtere Benotung einer Klausur durch denselben Prüfer ist nicht zulässig. Ausnahmen bilden neue Folgefehler oder ein neuer Prüfer. In einer Klausur darf übrigens der Stoff abgefragt werden, der in der Prüfungsordnung steht - und das ist nicht unbedingt der, der gelehrt wurde.Grundsätzlich haben Stundenten das Recht, ihre Akten einzusehen!Finanzielle StudentenrechteStudenten sind von GEZ-Gebühren befreit, sofern sie zu Hause leben und unter 281 € monatlich verdienen. Eine Zweitwohnsitzsteuer darf allerdings erhoben werden.Auch im Ausland haben Studenten Recht auf BaföG - außerhalb der EU für ein Jahr, innerhalb der EU unbegrenzt. Es ist hierbei jedoch auf die Gleichwertigkeit des Studiums zu achten!Studenten sind versicherungsfrei, wenn sie nicht mehr als 400 € verdienen oder nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Sie müssen nachweisen, dass sich der Arbeitende tatsächlich im Studienbetrieb befindet! Arbeit in den Semesterferien ist ebenfalls abgabefrei, die befristete Beschäftigungsdauer muss aber sichergestellt werden.